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08.01.2009

Erhaltungssatzung für Niederursel ist in Kraft

Magistrat und Stadtverordnete haben sie beschlossen, im Frankfurter Amtsblatt ist sie schwarz auf weiß zu finden: Damit ist die Erhaltungssatzung für den Niederurseler Ortskern und die Siedlung Wiesenau in Kraft.

Mit der Satzung, die Einfluss auf alle Pläne für Um-, An- und Neubauten haben soll, will die Stadt die bauhistorischen Eigenheiten des ehemaligen Mühlendorfs auf Dauer bewahren. Das gilt besonders für die Fachwerkbauten aus dem 17. und 18 Jahrhundert, die erhalten gebliebenen Hof-Ensembles und natürlich die Mühlen im Urselbachtal. In der Villensiedlung Wiesenau, die natürlich einen ganz anderen Charakter aufweist, soll die Satzung dafür sorgen, dass der großzügige Stil vom Beginn des vergangenen Jahrhunderts erhalten bleibt. Die Satzung ist eine Ergänzung zum Denkmalschutz, unter den ein Teil der Niederurseler Häuser bereits gestellt ist. Sie regelt, dass die Gesamtheit des Ortskerns keine signifikanten Änderungen erfährt.

Wer sich anschauen will, was in Niederursel als erhaltenswert gilt, kann die neue Satzung beim Stadtplanungsamt im Technischen Rathaus (Braubachstraße 15, Raum 1031) einsehen. Und zwar von Montag, bis Donnerstag jeweils von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.




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