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09.03.2017

Bäume rücksichtslos abgeholzt

Ein Grundbesitzer soll im Frankfurter Stadtteil Niederursel großes Gehölz niedergemacht haben, in dem sonst Vögel Schutz gefunden haben. Die Untere Naturschutzbehörde ermittelt gegen ihn.

Ein krasser Eingriff in die Natur im Frankfurter Norden beschäftigt die Behörden: Dort soll ein Grundbesitzer über Jahre hinweg ein großes Gehölz niedergemacht haben, in dem zuvor Vögel Schutz gefunden hatten. Die Untere Naturschutzbehörde ist ihm jetzt auf die Schliche gekommen und ermittelt. Dem Verursacher droht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, wenn sich die Vorwürfe bestätigen, außerdem muss er den ursprünglichen Zustand wiederherstellen.

Vögel und andere Kleintiere brauchen Schutz- und Ruhezonen, besonders in Gegenden mit viel Landwirtschaft. Das sollte sich inzwischen herumgesprochen haben – aber offenbar nicht bis zu einem Bodenbesitzer in Niederursel. Dort, an einem Feldweg westlich der A5 und nördlich des Steinbachs, standen nach Angaben des Umweltamts einst mehr als 5000 Quadratmeter Grün, wie die Luftaufnahmen zeigen, die die Stadt regelmäßig machen lässt. Jetzt ist dort noch: ein mickriger Rest kahles Geäst. Und der steht auf einem kleinen Zipfel im städtischen Besitz. Der Rest: ratzekahl abgeholzt. Drumherum nur noch Acker.

Der städtische Baumkataster verzeichnet an der Stelle zwei Hainbuchen und einen Weißdorn; darin sind aber private Gehölze generell nicht erfasst. Die Karte der Internet-Suchmaschine zeigt zumindest drei weitere Bäume, die dort zum Zeitpunkt der Aufnahme noch standen – und jetzt fehlen.

„Wer macht so etwas? Und warum?“, fragt Ingolf Grabow, Vogelschutzbeauftragter für den Frankfurter Norden, der den Fall aufdeckte. Mit der Rodung der letzten Bäume seien auch die Ansitzmöglichkeiten der Greifvögel beseitigt worden. Rebhühner und andere Feldvögel verlören ihre Zufluchtsorte. „Übrig bleibt eine tote, kahle Landschaft“, ärgert sich Grabow. Ein schwerer Schlag gegen die Artenvielfalt.

Der Vogelschützer alarmierte das Umwelt- und das Grünflächenamt, und die gingen an die Recherche. Ergebnis: Abgeholzt wurde nur auf Privatgrund, nicht auf dem städtischen Gelände. Die Untere Naturschutzbehörde verglich die Luftaufnahmen der vergangenen Jahre. Sie zeigen: „Gar nicht schön, was da passiert ist“, sagt Umweltamtssprecher Martin Müller. „Das ist kein Kavaliersdelikt – das ist Frevel.“

Das Gelände liegt im Landschaftsschutzgebiet 1. Dort muss laut Verordnung das Grün bestehen bleiben, besonders die „Lebensstätten von Flora und Fauna zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes“. Davon kann nun offenbar keine Rede mehr sein. „Das wird geahndet“, sagt Müller. „Man kann ja auf den Luftbilder genau sehen, was da passiert ist – da war vorher eine schöne, große Naturfläche.“ Kein Zweifel: „Da muss wieder aufgeforstet werden.“

Im nächsten Schritt wird auf den Verursacher eine Anhörung zukommen. Um wen es sich handelt, bleibt noch unter Verschluss, weil das Verfahren läuft. Die Ermittler gehen jedenfalls davon aus, dass er wusste, was er tat – sonst hätte er nicht den Baum auf dem städtischen Grund stehen lassen. Das Grün des Nachbarn abzuholzen ist noch einmal eine Stufe schlimmer.

In jedem Fall gilt: Ohne Genehmigung darf ein Gehölz wie in Niederursel nicht entfernt werden. Wer es doch tut, bekommt Ärger. In der Landschaftsschutzverordnung der Stadt steht: „Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 57 Abs. 4 Hessisches Naturschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro geahndet werden.“ Noch einmal in Zahlen: 100 000 Euro.

Ingolf Grabow ist am Erhalt einer naturgemäßen Feldflur gelegen. Er fordert auch im Namen des Naturschutzbunds die Wiederherstellung des Vogelschutzgehölzes samt Ackerrandstreifen für Wildkräuter, die Sicherung der Ersatzpflanzung mit einem Holzgatter und schweren Steinen an den Eckpunkten, um Schäden durch die Landwirtschaft zu verhindern.

Im Umweltamt ist man ihm dankbar: „Wir können gar nicht alle Stellen selbst überprüfen“, sagt Müller, „da sind wir auf die Bürgerhilfe angewiesen.“



Artikel Frankfurter Rundschau, vom 09.03.2017. Von Thomas Stillbauer

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